Beförderer für gefährlichen Abfall nach § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

YÜCE interner
Containerdienst

Asbest Entsorgung

Wir sind Beförderer für gefährlichen Abfall nach § 54 KrWG, § 9 EfbV und § 5 AbfAEV

Als einheitlicher Betrieb rundum den Abbruch übernehmen Wir auch die Beförderung aller anfallenden Abbruchmaterialien. Die Beförderung gefährlichen Materials bedarf einer strikteren Genehmigung der Behörde; die hat das Abbruchunternehmen YÜCE.