Asbesthaltigen Kleber Überdecken, Beschichten ⚠ oder Versiegeln ⚠
Asbesthaltigen Kleber zu versiegeln oder zu beschichten ist verboten und kann gesundheitsgefährdend sein.
Asbest Oberbodensanierung
Gerichtsurteil: Asbesthaltiger Kleber darf nicht einfach überdeckt werden
Bei der Sanierung älterer Bodenbeläge kommt es häufig vor, dass unter dem entfernten Belag noch Klebstoffreste mit Asbestanteilen zurückbleiben. Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg stellt klar (Az. 6 K 7190/17): Diese Rückstände dürfen nicht einfach versiegelt oder überbaut werden, sondern müssen im Rahmen der Sanierung fachgerecht entfernt werden.
Das Gericht betont, dass bei Rückbauarbeiten an asbesthaltigen Bodenplatten stets auch der darunterliegende Kleber überprüft werden muss. Wird eine Asbestbelastung festgestellt, ist eine Entfernung durch zugelassene Fachbetriebe zwingend erforderlich.
Warum Überdeckung, Versiegelung oder Beschichtung keine sichere Lösung sind
Das bloße Versiegeln oder Überbauen von asbesthaltigen Klebstoffresten gilt nicht als zulässige Sanierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme. Solche Methoden verringern das Risiko nicht; sie verschieben es lediglich.
Wird der Kleber überdeckt, besteht die Gefahr, dass er bei späteren Renovierungen, Installationsarbeiten oder Abbruchmaßnahmen erneut freigelegt wird. Dabei können unbemerkt Fasern freigesetzt werden, die sich im Raum verteilen.
Stattdessen empfiehlt es sich, vor Beginn einer Sanierung prüfen zu lassen, ob unter alten Bodenbelägen oder Fliesen asbesthaltige Kleberreste vorhanden sind. Eine Laboranalyse gibt hier zuverlässige Auskunft. Wird Asbest nachgewiesen, darf die Entfernung ausschließlich durch Fachfirmen mit Zulassung gemäß TRGS 519 erfolgen.
Empfehlung
Wer Modernisierungen oder Rückbauarbeiten plant, sollte im Vorfeld eine Materialprüfung beauftragen. Asbesthaltige Klebstoffe kommen häufig in Böden aus den 1960er bis 1980er Jahren vor, besonders bei PVC-Rollenware, Hart-PVC-Platten sowie den sogenannten Floor-Flex-Platten und Cushion-Vinyl-Belägen. Diese Materialien wurden damals weit verbreitet eingesetzt und können noch heute Asbestfasern im Kleber enthalten.
Fazit
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zeigt deutlich: Beim Umgang mit alten Bodenbelägen und Klebstoffresten ist Vorsicht geboten. Eine einfache Versiegelung oder Überbauung stellt keine Lösung dar.
Nur die fachgerechte Entfernung durch ein qualifiziertes Unternehmen gewährleistet dauerhafte Sicherheit für Bewohner und Arbeitskräfte und beugt einer späteren Asbestfreisetzung zuverlässig vor.
Quellenhinweis
Die vorstehenden Informationen basieren auf einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Az. 6 K 7190/17) sowie auf den geltenden Regelungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519).
Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine rechtliche Beratung dar. Die Firma Yüce übernimmt keine Haftung für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit der Angaben. Arbeiten an asbesthaltigen Baustoffen dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachbetrieben nach TRGS 519 durchgeführt werden.
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